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MLA an NÖ Musikschulen
 

MIT PRÜFUNGSORDNUNG DES MKM NÖ




Mit der Ablegung einer Elementar-, Übertritts- oder Abschlussprüfung an einer Musikschule mit Prüfungsordnung der MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH kann das Leistungsabzeichen des NÖ Blasmusikverbandes erworben werden.

Abwicklung, wenn der Schüler bereits Mitglied eines Musikvereins bzw. als Musikschüler für den Verein in Ausbildung gemeldet ist:

- Die Prüfungen müssen von der Musikschule beim Musikschulmanagement NÖ zeitgerecht (ca. 6 Wochen vorher) gemeldet werden.

- Nach der Prüfung sendet die Musikschulleitung die vollständig ausgefüllten Prüfungsprotokolle (Kopien) und eine Gesamtliste (laut Mustervorlage) aller angetretenen Kandidaten, die ein Leistungsabzeichen erwerben wollen, an das Büro des NÖ Blasmusikverbandes (auch per e-mail möglich).

- Der NÖ Blasmusikverband sammelt alle Protokolle und stellt ausnahmslos jeweils zum Monatsende von Februar, Mai, Juni, August und November eine Sammelrechnung über € 10,00 pro Prüfling an den betreffenden Musikverein.

- Urkunden und Abzeichen werden nach erfolgter Bezahlung der Rechnung an die Jugendreferenten der jeweiligen Musikvereine gesendet. Der Verein sorgt für einen würdigen Rahmen bei der Verleihung der Urkunden und Abzeichen.

Download Gesamtliste

Abwicklung, wenn der Schüler noch nicht Mitglied eines Musikvereins bzw. in Ausbildung gemeldet ist:

- Die Prüfungen werden von der Musikschule beim Musikschulmanagement NÖ gemeldet.
- Die Musikschule erhält nach der Prüfung eine Prüfungsbestätigung, die dem Kandidaten ausgehändigt werden muss.
- Die erfolgreich bestandene Musikschulprüfung berechtigt auch bei einem späteren Beitritt zu einem Musikverein zum Erwerb des Leistungsabzeichens. Sollte der Kandidat einem Musikverein beitreten, kann die Prüfungsbestätigung an das Büro des NÖ Blasmusikverbandes geschickt werden und nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 gegen Urkunde und Abzeichen eingetauscht werden.

Der Landesjugendreferent oder ein von ihm bestellter Vertreter ist von der Musikschule der Prüfungskommission mit Stimmrecht beizuziehen, der Landesjugendreferent ist jedoch nicht verpflichtet davon Gebrauch zu machen. Die Kosten für diesen Vertreter werden vom NÖ Blasmusikverband übernommen. Im Falle des Nichterfüllens der Anforderungen der Prüfungsordnung des Musikschulmanagement NÖ kann kein Leistungsabzeichen vergeben werden.





 


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