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Ehrenmedaillen


Ehrenmedaillen des NÖ Blasmusikverbandes


Ehrenmedaillen werden an aktive Mitglieder einer Musikapelle verliehen.

Ehrenmedaille in Bronze

Ehrenmedaille in Silber

Ehrenmedaille in Gold


§ 3

1) Beschreibung der "Ehrenmedaille für langjährige Treue zur niederösterreichischen Blasmusik"

a) Medaille: rund, 37 mm Durchmesser. Auf der Vorderseite in der Mitte Verbandsemblem mit Ölzweig.
Am unteren Rand Aufschrift: N.Ö. Blasmusikverband. Aufgelegt in den Ausführungen: Bronze, Silber und Gold.

Aufschrift auf der Rückseite:
Bronze: 15 Jahre aktive Musikausübung,
Silber: 25 Jahre aktive Musikausübung,
Gold: 40 Jahre aktive Musikausübung bzw. "aktive Musikausübung" bei allen Zusatzspangen.

Bei allen Ausführungen befindet sich unterhalb der Schrift ein dreiblättriger Ölzweig.

b) Band: Blau-gelb, dreieckig gefaltet, jede Seite 50 mm lang. Je nach Medaillen-Ausführung ist in der Mitte des Bandes zwischen den Farben blau-gelb ein Bronze-, Silber- oder Goldstreifen eingewebt. Die Verbindung der Medaille mit dem Band wird durch einen Ring hergestellt.

2) Trageweise

Die Ehrenmedaille wird an der linken Brustseite getragen.


3) Verleihungserfordernisse

"Die Ehrenmedaille für langjährige Treue zur niederösterreichischen Blasmusik" kann nur an aktive Musiker einer Mitgliedskapelle

- in Bronze: für eine vollendete 15-jährige
- in Silber: für eine vollendete 25-jährige
- in Gold: für eine vollendete 40-jährige
- Zusatzspange "50": für eine vollendete 50-jährige
- Zusatzspange "60": für eine vollendete 60-jährige
- Zusatzspange "70": für eine vollendete 70-jährige
- Zusatzspange "75": für eine vollendete 75-jährige

aktive Musikausübung in einer oder mehreren Musikkapellen Österreichs verliehen werden.

Aktive Zeiten der Musikausübung im Ausland können in die Zeitrechnung miteinbezogen werden, jedoch müssen mindestens 5 Jahre davon in Niederösterreich als aktiver Musiker verbracht worden sein. Krankheit und Wehrdienst heben die Mitgliedschaft nicht auf, wenn danach nahtlos die Musikeraktivität aufgenommen wird. Die Zeit der aktiven Musikerlaufbahn zählt vom Tag der ersten Ausrückung bzw. des ersten öffentlichen Auftretens bei einer Musikkapelle.

Antrag auf Verleihung

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