Die Dirigentennadel kann für verdienstvolle musikalische Leitung von Blasmusikkapellen verliehen werden.

Dirigentennadel in Bronze

Dirigentennadel in Silber

Dirigentennadel in Gold
§ 1
Die verdienstvolle musikalische Leitung von Blasmusikkapellen, die in ununterbrochener Reihenfolge zu Konzertmusikbewertungen antreten, wird vom NÖBV durch die Verleihung einer "Dirigentennadel" gewürdigt, die in folgenden Stufen zuerkannt wird:
a) in Bronze für 3-maliges Erreichen
von mindestens 90 (alt:91) Punkten
b) in Silber für 6-maliges Erreichen
von mindestens 90 (alt:91) Punkten
c) in Gold für 9-maliges Erreichen
von mindestens 90 (alt:91) Punkten
§ 2
Erreicht eine Kapelle während einer der Perioden a) b) oder c) einmal nicht mindestens 90 Punkte (alt:91), jedoch mindestens 80, erstreckt sich die Periode auf 4 Jahre.
§ 3
Tritt ein Kapellmeister in einem Jahr NICHT zur Konzertmusikbewertung an, dann ist die ununterbrochene Reihenfolge nicht mehr gegeben und er muss ab der Periode a) "Bronze" neu beginnen. Die erforderliche Punkteanzahl muss nicht immer mit der gleichen Kapelle erreicht werden. Pro Jahr wird nur eine Leistung mit mindestens 90 (alt:91) Punkten anerkannt.
§ 4
Die "Dirigentennadel" besteht aus einem ovalen Lorbeerkranz von 31 mm Höhe, oben überdeckt durch das blau emaillierte NÖ Landeswappen, unten unterbrochen durch die Beschriftung „NÖBV“ und umrahmend einen 25 mm hohen Violinschlüssel.
§ 5
Die "Dirigentennadel" wird an der linken Brustseite getragen. Bei Erwerb einer höheren Stufe ist die niedrigere abzulegen. Eine bereits verliehene Stufe kann nicht zweimal zuerkannt werden.