Ehrenamts-Fonds - Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds für das 1. Quartal 2022
Viele gemeinnützige Vereine – zu denen auch die Musikvereine des NÖBV zählen – stehen durch die Coronakrise vor wirtschaftlichen Problemen.
Da zahlreiche Vereine nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden, wird der NPO-Unterstützungsfonds bis Ende März 2022 verlängert.
Anträge für das 1. Quartal 2022 könnt ihr von 4. Juli bis 31.Oktober 2022
stellen.
Mit Jänner 2016 trat eine Steuerreform in Kraft, womit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch für Vereine bei Veranstaltungen eine Registrierkassenpflicht besteht.
Dem NÖ Blasmusikverband ist das Thema Jugendschutz und insbesondere die Aufsichtspflicht ein besonderes Anliegen. Als Vereinsfunktionärin bzw. als Vereinsfunktionäre obliegt den Aufsichtspflichtigen große Verantwortung.
EU-Datenschutz-Grundverordnung - Infos für Mitgliedsvereine
Mit 25. Mai 2018 treten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetzes in Kraft.
Hier finden Sie eine wichtige Information des Österreichischen Blasmusikverbandes an alle österreichischen Musikvereine zum Thema Urheberrechtsverletzungen im Impressum von Homepages: