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Allgemeines & Richtlinien


Richtlinien Leistungsabzeichen

Am 23. Mai 2008 wurde im Zuge des Kongresses des Österreichischen Blasmusikverbandes von der Bundesjugendleitung das neue Statut für das Leistungsabzeichen (LA) beschlossen. Dies öffnete die Voraussetzung für die Kooperation mit den österreichischen Musikschulwerken.

Mit 1. September 2015 sind die Prüfungsanforderungen des NÖ Blasmusikverbandes mit den Prüfungsanforderungen aller NÖ Musikschulen, welche die Prüfungsordnung der MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH angenommen haben, identisch.

Alle niederösterreichspezifischen Regelungen bzw. Ergänzungen zum ÖBV-Statut sind bindend.

Mit dieser Version verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
Download Richtlinien LA


Leistungsabzeichen.jpg

Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen bei LA-Prüfungen (Stand 07.06.2021)

Aufgrund zahlreicher Nachfragen und Telefonate möchten wir euch hier mit aktuellen Informationen bezüglich Leistungsprüfungen des NÖBV übermitteln.

Wir möchten die Durchführung von Leistungsabzeichenprüfungen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin ermöglichen. Die Übertrittsprüfungen in den Musikschulen und unsere Leistungsabzeichenprüfungen des Österreichischen Blasmusikverbandes sind für die Weiterentwicklung unserer Musikantinnen und Musikanten sehr wichtig.

Covid Sicherheitsmaßnahmen Stand 07.06.2021

DER SCHUTZ ALLER BETEILIGTEN PERSONEN HAT OBERSTE PRIORITÄT!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro des NÖ Blasmusikverbandes (07472/ 66 8 66) oder an das Landesjugendreferat.

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