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Selbstwahlstücke


Zusammenfassung aller Selbstwahlstücke, die in Niederösterreich gültig sind:

Stufe A - sortiert nach Titel
Stufe A - sortiert nach Komponist
Stufe B - sortiert nach Titel
Stufe B - sortiert nach Komponist
Stufe C - sortiert nach Titel
Stufe C - sortiert nach Komponist
Stufe D - sortiert nach Titel
Stufe D - sortiert nach Komponist
Stufe E - sortiert nach Titel
Stufe E - sortiert nach Komponist



Selbstverständlich können auch Werke verwendet werden, die nicht in den obigen Listen aufscheinen (Neuerscheinungen, nicht verlegte Werke, Werke aus den "alten Selbstwahllisten, die nicht übernommen wurden).
Diese Werke sind gemäß Punkt 4 der Richtlinien für Blasorchesterwettbewerbe (gültig seit 1. Jänner 2024) wie folgt zu behandeln:
Ein nicht eingestuftes Selbstwahlstück muss spätestens 2 Monate vor dem Wertungsspieltermin dem jeweiligen Landeskapellmeister zur Einstufung vorgelegt werden.

Die Zulassung eines nicht eingestuften Selbstwahlstückes zum Wertungsspiel bezieht sich auf das Jahr des Antrags. Einstufungen aus den Vorjahren haben keine Gültigkeit.

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