Zusammenfassung aller Selbstwahlstücke, die in Niederösterreich gültig sind:
Stufe A - sortiert nach Titel
Stufe A - sortiert nach Komponist
Stufe B - sortiert nach Titel
Stufe B - sortiert nach Komponist
Stufe C - sortiert nach Titel
Stufe C - sortiert nach Komponist
Stufe D - sortiert nach Titel
Stufe D - sortiert nach Komponist
Stufe E - sortiert nach Titel
Stufe E - sortiert nach Komponist
Selbstverständlich können auch Werke verwendet werden, die nicht in den obigen Listen aufscheinen (Neuerscheinungen, nicht verlegte Werke, Werke aus den "alten Selbstwahllisten, die nicht übernommen wurden).
Diese Werke sind gemäß §7 der Wertungsspielordnung wie folgt zu behandeln:
Ein nicht eingestuftes Selbstwahlstück muss spätestens 2 Monate vor dem Wertungsspieltermin dem jeweiligen Landeskapellmeister zur Einstufung vorgelegt werden.