Richtlinien - Musik in kleinen Gruppen - Bezirksbewerbe zum Download
1 Besetzungsmöglichkeiten
Zugelassen sind instrumentale Bläser- und Schlagwerkbesetzungen in nachstehend angeführten Kategorien vom Duo bis zum Oktett.
• Kategorie Holzbläserensembles
• Kategorie Blechbläserensembles
• Kategorie Schlagwerkensembles
• Kategorie Gemischte Ensembles
Zusätzlich sind ab 2018 Philip-Jones-Besetzungen (4 Trompete, 4 Posaunen, 1 Horn, 1 Tuba), ohne Schlagwerk, in der Kategorie Blechbläserensembles zum Wettbewerb zugelassen. Chorische Besetzungen und das Dirigieren der Ensembles sind nicht zulässig. Zugelassen sind ausschließlich Blas- und Schlagwerkinstrumente. Begleitinstrumente wie Klavier, Harfe etc. sind nicht möglich.
2 Zulassungsbestimmungen
Die ausführenden Musiker müssen aktive Mitglieder einer dem Verband angeschlossenen Mitgliedsverein bzw. für einen dieser Vereine in Ausbildung stehen (Liste “Meine Musikschüler”).
Sollten die Mitglieder eines Ensembles nicht aus ein und demselben Verein stammen (z.B. Musikschüler aus verschiedenen Musikvereinen), wird dieses Ensemble mit dem Zusatz „r“ (überregional) klassifiziert.
3 Anmeldung
Die Anmeldung ist online über das Vereins-Login durchzuführen.
Die Vorlage von Partituren ist nicht verpflichtend.
AUSNAHME: Die Schlagwerkensembles müssen die Partituren verbindlich bei der Anmeldung in zweifacher Ausführung mitsenden. Ist keine Partitur vorhanden, so ist eine anzufertigen. Ohne Partitur wird die Anmeldung nicht angenommen.
4 Altersgruppen
Die Einteilung erfolgt in Altersgruppen, folgende Durchführungsrichtlinien sind zu beachten:
a) Die Einstufung der Ensembles erfolgt nach dem Durchschnittsalter der jeweiligen Gruppenmitglieder, wobei folgendes Höchstalter für die jeweilige Stufe gilt:
Stufe J 11 Jahre
Stufe A 13 Jahre
Stufe B 16 Jahre
Stufe C 19 Jahre
Stufe D älter als 19 Jahre
b) Bei der Berechnung des Durchschnittsalters werden alle Erwachsenen über 24 Jahre mit dem Faktor „25“ berechnet.
c) Kommastellen ab 0,1 werden aufgerundet.
Beispiel 1: Trio aus A 14, B 16 und C 18; 14+16+18=48:3=16 - Stufe B
Beispiel 2: Trio aus A 16, B 17 und C 19; 16+17+19=52:3=17,33 - Stufe C
d) Das Alter richtet sich nach den Geburtsjahrgängen. Als Stichtag gilt das Alter am 31.12. des Jahres des Wettbewerbes.
bis 11 Jahre Stufe J
bis 13 Jahre Stufe A
bis 16 Jahre Stufe B
bis 19 Jahre Stufe C
ab 19,1 Jahre Stufe D
unabhängig vom Alter: Sondergruppe S
Erklärung: Stufe J bis D: Ensembles mit Mitgliedern aus einem oder mehreren Musikvereinen
Sondergruppe S: Ensembles, bei denen die Hälfte oder mehr der Mitglieder Studenten oder Absolventen einer Musikuniversität oder eines Konservatoriums sind.
5 Spieldauer und Literatur
Die unten geforderte Spielzeit ist nach Möglichkeit um nicht mehr als 1/2 Minute zu über- bzw. unterschreiten. Höchstens kann +/- 1 Minute Abweichung toleriert werden.
Bei Nichteinhaltung der Ausschreibungskriterien (z. B. Unter- bzw. Überschreitung der reinen Spielzeit oder Nichteinhaltung der vorgegebenen Literaturanforderungen) kann es zu einem Punkteabzug kommen (max. vier Punkte vom Gesamtergebnis), worüber die Jury entscheidet.
Holz- Blechblasensembles und gemischte Ensembles
Stufe / Spieldauer / Literatur (Mindestanforderungen)
St.J / 4 Min. / 2 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
St.A / 5 Min. / 2 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
St.B / 6 Min. / 2 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
St.C / 8 Min. / 3 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
St.D / 10 Min. / 3Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
St.S / 10 Min. / 3Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
Schlagwerkensembles
Stufe / Spieldauer / Literatur (Mindestanforderungen)
St.J / 4 Min. / 2 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
St.A / 5 Min. / 2 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters
St.B / 6 Min. / 2 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters mit verschiedenen Schlagwerkinstrumentenzusammensetzungen
St./C / 8 Min. / 3 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters mit verschiedenen Schlagwerkinstrumentenzusammensetzungen (Stabspiele sind Pflicht)
St.D / 10 Min. / 3 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters mit verschiedenen Schlagwerkinstrumentenzusammensetzungen (Stabspiele sind Pflicht)
St.S / 10 Min. / 3 Sätze bzw. Werke unterschiedlichen Charakters mit verschiedenen Schlagwerkinstrumentenzusammensetzungen (Stabspiele sind Pflicht)
6 Bewertungskriterien
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Holz und Blechbläserensembles
1. Stimmung und Intonation
2. Ton und Klangqualität
3. Phrasierung und Artikulation
4. Spieltechnische Ausführung
5. Rhythmik und Zusammenspiel
6. Tempo und Agogik
7. Dynamik und Klangbalance
8. Interpretation und Stilempfinden
9. Programmauswahl
10. Künstlerisch-musikalischer Gesamteindruck
Schlagwerkensembles
1. Dynamische Differenzierung
2. Technische Ausführung
3. Phrasierung und Artikulation
4. Rhythmik
5. Zusammenspiel
6. Tempo und Agogik
7. Klanggestaltung, Schlägelauswahl und Paukenintonation
8. Interpretation und Stilempfinden
9. Programmauswahl
10. Künstlerisch-musikalischer Gesamteindruck
Punkteschema:
100 – 91 Punkte: ausgezeichneter Erfolg
90,99 – 81 Punkte: sehr guter Erfolg
80,99 – 71 Punkte: guter Erfolg
70,99 – 61 Punkte: zufriedenstellender Erfolg
60,99 – 0 Punkte: zufriedenstellender Erfolg konnte nicht erreicht werden
7 Allgemeines
Es können von einem Musikverein auch mehrere Gruppen teilnehmen. Jede Gruppe muss gesondert gemeldet werden.
Um Zusatzpunkte für die Bemessung der Subvention zu erreichen, müssen die Gruppen mindestens einen „sehr guten Erfolg“ erzielen. Dabei darf ein und dieselbe Person nicht bei mehreren Gruppen eines Vereines mitwirken. Überregionale Ensembles finden beim Subventionsansuchen keine Berücksichtigung.
Die Musiker müssen nicht aus einem Verein stammen. Es können auch Gruppen aus Bezirken oder Regionen zusammengestellt werden. In solch einer überregionalen Gruppe können Bläser auch ein zweites Mal in ihrer heimischen und in der überregionalen mitwirken.
Eine Teilnahme beim Bezirksbewerb findet beim Ehrenpreis der Landeshauptfrau von NÖ keine Berücksichtigung.