Der ÖBV hat die Musterstatuten für Musikvereine, besonders im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit und die Spendenabsetzbarkeit, neu überarbeitet und von einem Fachjuristen, der auf die Vereinsarbeit spezialisiert ist, prüfen und kommentieren lassen.
Diese Informationen wird im Blasmusik-Wiki zur Verfügung gestellt:
Musterstatuten für Vereine
Es ist wichtig, dass die derzeit gültigen Vereinsstatuten überprüft werden, ob diese den Ansprüchen genügen, wenn die Spendenbegünstigung angestrebt wird. Dazu können die oben erwähnten Musterstatuten hilfreich sein, in denen auch entsprechende Kommentare angebracht sind, worauf besonders zu achten ist.
Über den genauen aktuellen Stand der Umsetzungen des Spendenabsetzbarkeit und die Auswirkungen des Gemeinnützigkeitsgesetzes informieren wir weiterhin auf der Wiki-Seite:
Gemeinnützigkeitsgesetz 2023